Aufgaben
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- Freitag, 24. Juli 2009 21:08
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Aufgaben der Feuerwehr
Feuerwehren sind Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren.
Aufgaben:
Den Feuerwehren obliegen die Bekämpfung und Mitwirkung bei der Verhütung von Bränden und die Abwehr sonstiger Gefahren örtlicher und überörtlicher Natur, die der Allgemeinheit, der einzelnen Person, der Umwelt, Sachen oder Tieren drohen.
Die Feuerwehren haben für ihre Einsatzbereitschaft Sorge zu tragen. Dazu gehört insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben:
die Ausbildung und Fortbildung ihrer Mitglieder, die Durchführung von Übungen, die Pflege der zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit erforderlichen Gemeinschaft, die Mitwirkung bei der Beschaffung, Errichtung, Erhaltung und Wartung von Einrichtungen und Gerätschaften und die Mitwirkung bei der Mittelbeschaffung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Rechtsform:
Die Freiwilligen Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, die Berufsfeuerwehren Einrichtungen der Gemeinden und die Betriebsfeuerwehren Einrichtungen der Betriebe.